Durch unsere internationale Tätigkeit und mithilfe von digitalen und zertifizierbaren Produkten sind wir einer der führenden Anbieter in diesem Bereich. Wir sind Mitglied der IAPP, der GDD, der DIN-Gesellschaft und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Das Anliegen des Datenschutzes lässt sich durch eine uns zur Verfügung stehende Bildersprache nicht besonders anschaulich ausdrücken. Es entstehen keine tauglichen Assoziationen. Häufig wird zur Illustration daher auf die Abbildung eines Vorhängeschlosses zurückgegriffen.
Dies wird dem Anliegen des Datenschutzes jedoch nicht gerecht. Eine Beschränkung von Daten, veranschaulicht durch ein Vorhängeschloss: dies ist lediglich der Weg. Verschluss ist nicht das Ziel, es stellt nicht das tatsächliche Anliegen des Datenschutzes dar. Es ist zunächst zutreffend, daß die Verwendung und Nutzung von bestimmten Daten einigen Beschränkungen unterworfen wird. Dies erstreckt sich auf jene Daten, die geeignet sind, die Persönlichkeit eines Individuums zu analysieren, zu beschreiben und zu klassifizieren.
Diese Möglichkeit wäre, wenn sie nicht in gesetzten Grenzen verliefe, für eine offene Gesellschaft problematisch.
So führte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.12.1983 zum „informationellen Selbstbestimmungsrecht“ aus:
„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“
Das Datenschutzrecht soll also eine von persönlichen Ängsten verschonte Weiterentwicklung des Gemeinwesens gestatten und eine positive Gestaltung der gemeinsamen Zukunft ermöglichen. Dies stellt den tatsächlichen Kern, die Vision des Datenschutzes dar. Es geht darum, durch den freien Menschen die Zukunft zu gestalten.
Die von uns vorgestellte Darstellung „Vision Datenschutz“ möge dies bildlich veranschaulichen.